– Hinweis zur bundeseinheitlichen Notbremse!

Die am 22.04.2021 verabschiedete bundeseinheitliche Notbremse sieht eine Testpflicht ausschließlich für Kunden von z.B. Friseurbetrieben oder der Fußpflege vor. 

Patienten der Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffen. 

Es gelten weiterhin die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz.

Für einen Besuch in unserer Praxis bleibt deshalb alles wie bisher.

-Benutzen Sie bitte weiterhin eine FFP2 Maske bzw. einen med. Mund-Nasenschutz.

-Einen Desinfektionsmittel-Spender finden Sie im Eingangsbereich der Praxis.

-Unsere Behandlungsräume sind mit Luftreinigern ausgerüstet und werden regelmäßig gelüftet und desinfiziert.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.