Fast täglich erhalten wir neue Informationen und Anweisungen zur Umsetzung in unseren Praxisalltag. Eine verlässliche Quelle ist unser Dachverband „podo-deutschland ZFD“ der uns aufruft mit folgender Bitte: Halten Sie Ihren Betrieb für die Versorgung Ihrer Patienten offen! Für uns gilt es jetzt die Patienten zu versorgen, die ohne unsere Hilfe eine Verschlimmerung bzw. dauerhafte Schädigung durch Nichtbehandlung erleiden würden.
Durch unsere Versorgung entlasten wir die Arztpraxen und die Krankenhäuser sowohl personell als auch materiell. Wir als Profis in unseren Podologiepraxen können vielen Patienten helfen und eine Triage durchführen, so dass nur die richtigen Fälle dem ärztlichen Bereich vorgestellt werden müssen. Diese Entlastung ist im Moment äußerst wichtig.
Medizinische Behandlungen dürfen weiter durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Podologen weiterhin Diabetiker mit Heilmittelverordnung, Schmerzpatienten und Patienten mit privater ärztlicher Verordnung behandeln dürfen, da die Behandlung bei diesen Patienten medizinisch notwendig ist.
Patienten, bei denen der Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht, müssen der Praxis fernbleiben.